Rauchmelder rettet Leben; Stuttgart-Ost

Feuerwehr Stuttgart

11.07.2014; 13:06 Uhr
Rauchmelder rettet Leben; Stuttgart-Ost

Nachbarn hörten den Alarm eines Rauchwarnmelders in der Wohnung einer 81-jährigen, gehbehinderten Nachbarin. Sie riefen unverzüglich über den europaweiten Notruf 112 die Feuerwehr.
Maßnahmen:
Die Besatzung eines alarmierten Löschzuges der Berufsfeuerwehr öffnete zerstörungsfrei die Wohnungstür und rettete unter Atemschutz die hilflose alte Dame aus der stark verrauchten Wohnung. Die Patientin wurde durch die Feuerwehr medizinisch erstversorgt und an den Rettungsdienst übergeben. Beim Brand handelte es sich um einen Kleinstbrand mit starker Rauchentwicklung in der Küche, der sehr schnell gelöscht werden konnte. Die Wohnung wurde mit einem Hochleistungslüfter entraucht.

Personenschaden:
Eine gehbehinderte Person durch Atemgifte leicht verletzt.

Sachschaden:
Nicht nennenswert

Kräfte Berufsfeuerwehr:
1 Löschzug der Feuerwachen 3 und 1, Türöffnerfahrzeug der Feuerwache 1, insgesamt 14 Feuerwehrangehörige

Kräfte Freiwillige Feuerwehr:
keine

Kräfte Rettungsdienst:
1 Rettungswagen

Seit dem 23. Juli 2013 sind Rauchmelder in Aufenthaltsräumen gesetzlich vorgeschrieben. Der Eigentümer der Wohnung hatte die vermietete Altbauwohnung vor Ende der Übergangsfrist am 31. Dezember 2014 mit Rauchmeldern ausgestattet. Dieser Rauchmelder und der Notruf der Nachbarn haben der alten Dame das Leben gerettet.

Immer wieder „entschuldigen“ sich Bürger bei der Feuerwehr, wenn sie diese über den europaweiten Notruf 112 gerufen haben. Sie müssen sich hierfür nicht entschuldigen! Sie sind gesetzlich verpflichtet Brände, Unfälle und Schadensereignisse zu melden. Der Rauchmelder meldet ihnen durch den Warnton einen Brand. Somit sind sie gesetzlich verpflichtet die Feuerwehr oder Polizei zu benachrichtigen. Rufen Sie den europaweiten Notruf 112. Erwarten Sie uns im sicheren Bereich an der Einsatzstelle und geben Sie uns Ihr unverzichtbares Wissen weiter. Wir helfen!

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