Feuerwehr Stuttgart

Feuerwehrtaucher der Stufe 2

Einsätze zur Rettung von Personen aus einem Gewässer erfordern ein zeitnahes Eintreffen und Eingreifen der dazu bestimmten Einsatzkräfte. Eine schnelle Rettung kann am besten durch einen Rettungsschwimmer oder einen Taucher durchgeführt werden, der unmittelbar vom Ufer aus eingesetzt wird. Bei im Wasser untergegangenen Personen ist ausschließlich ein Taucher für eine Rettung geeignet. Der Taucheinsatzführer entscheidet nach vorgefundener Lage über das Vorgehen als Rettungsschwimmer oder als Taucher. Für diese Aufgabenwahrnehmung werden Einsatzbeamte der Wasserrettung zu Feuerwehrtauchern der Stufe 2 ausgebildet.

Grundlage für das Tauchen bei der Feuerwehr ist die Feuerwehr-Dienstvorschrift 8 „Tauchen“. Sie regelt das Feuerwehrtauchen in den Bereichen Ausbildung, Fortbildung und Einsatz. In Abhängigkeit von den zu erwartenden Gefährdungen in den Gewässern, wird bei der Berufsfeuerwehr Stuttgart das Feuerwehrtauchen der Stufe 2 durchgeführt. Dies beinhaltet Einsätze zur Rettung oder Bergung von Personen oder zur Bergung von Gegenständen, einschließlich einfacher technischer Maßnahmen, wie zum Beispiel:

  • An- und Abschlagen von Seilen an Gegenständen
  • Befestigen und Lösen von Schrauben
  • Meißeln
  • Sägen

Theoretische Ausbildung

Der Unterricht für Tauchanwärter der Stufe 2 umfasst mindestens 35 Unterrichtseinheiten, in denen die erforderlichen theoretischen Kenntnisse für Taucheinsätze bei der Feuerwehr vermittelt werden. Folgende Unterrichtsthemen werden behandelt:

  • Gerätekunde
  • Rechtliche Grundlagen
  • Tauchmedizin
  • Tauchphysik
  • Einsatzlehre
  • Notfallmaßnahmen

Praktische Ausbildung

Tauchanwärter haben für die Stufe 2 mindestens 20 Unterrichtseinheiten praktische Ausbildung und 50 Tauchgänge abzuleisten. Davon 20 Tauchgänge unter
Einsatzbedingungen in Tauchtiefen von mehr als zehn Meter. Ein Ausbildungstauchgang dauert dabei mindestens 20 Minuten.

Die 20 Unterrichtseinheiten praktische Ausbildung umfassen:

  • Anlegen der Taucherausrüstung
  • Unterstützung bei der Ausrüstung des Feuerwehrtauchers durch den Signalmann
  • Tätigkeit des Signalmanns
  • Aufbau von Sprecheinrichtungen
  • Aufbau von Schifffahrtszeichen
  • Einrichtung von Taucheinsatzstellen

Bei den Tauchgängen ist folgendes durchzuführen:

  • Gewöhnung an den Aufenthalt unter Wasser
  • Ab- und Aufstiegsübungen
  • Verständigungsübungen zwischen dem Feuerwehrtaucher und dem Signalmann
  • Wechseln der Tauchgeräte unter Wasser
  • Notaustauchübungen
  • Retten von Personen
  • Suchaufgaben

Folgende schwierige Unterwassertätigkeiten sind unter Verwendung von technischem Gerät in den 50 Tauchgängen durchzuführen:

  • Retten von eingeklemmten Personen
  • Unterwasserarbeiten mit technischem Gerät
  • Objektbeschreibungen
  • Objektmarkierungen

Lehrgang „Ausbildung zum Feuerwehrtaucher der Stufe 2“

Bei der Branddirektion Stuttgart wurde zuletzt vom 27. April bis 25. September 2015 ein Lehrgang „Ausbildung zum Feuerwehrtaucher der Stufe 2“ durchgeführt. Sechs Einsatzbeamte der Feuerwache 3 haben den Lehrgang erfolgreich absolviert und werden seitdem im Einsatzdienst zusätzlich als Feuerwehrtaucher eingesetzt.

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