Von März bis Oktober ist Feuermachen und Rauchen im Wald verboten!

Feuerwehr Stuttgart

Hinweise der Feuerwehr Stuttgart bei Waldbrandgefahr
Von März bis Oktober ist Feuermachen und Rauchen im Wald verboten!

Die Feuerwehr Stuttgart, die untere Forstbehörde Stuttgart am Garten-, Friedhofs- und Forstamt sowie der Waldbesitzer ForstBW rufen gemeinsam auf, die folgenden Regeln einzuhalten.

Die Folgen einer Missachtung können dramatisch sein. Zur Brandbekämpfung werden enorme Ressourcen an Personal und Material benötigt und die Tier- und Pflanzenwelt erleidet erhebliche Schäden. Durch einen verantwortungsvollen Umgang mit der Natur lassen sich solche Brände vermeiden.

Bitte beachten Sie daher folgende Sicherheitshinweise:

  • Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot.
  • Feuermachen ist nur an den offiziellen, fest eingerichteten Feuerstellen auf den Grillplätzen erlaubt. Bei örtlich besonders hoher Brandgefahr kann das Feuermachen vom Garten-, Friedhofs- und Forstamt auch an den offiziellen Feuerstellen verboten werden.
  • Das Grillen im Wald auf mitgebrachten Grillgeräten ist nicht gestattet.

Was tun, wenn Sie einen Brand bemerken?

  • Wenn Sie einen Wald- oder Flächenbrand –auch wenn er noch so klein ist– bemerken, alarmieren Sie bitte sofort die Feuerwehr über den Notruf 112.
  • Beschreiben Sie den Ort und den Anfahrtsweg so gut wie möglich, damit die Einsatzkräfte schnellstmöglich mit den Löscharbeiten beginnen können.
  • Hilfreich ist es auch, wenn Sie sich als Lotse an markanten Punkten oder Kreuzungen aufstellen und den Einsatzkräften den Weg zur Einsatzstelle weisen.
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