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Unter dem Begriff Bevölkerungsschutz versteht man die zusammenfassende Bezeichnung für alle Einrichtungen und Maßnahmen aus den Bereichen:
Katastrophenschutz – Schutz von Menschen, Sachgütern und der natürlichen Umwelt vor dem Eintritt und den Folgen einer Katastrophe und
Zivilschutz – Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung, von Betrieben und öffentlichen Einrichtungen im Verteidigungs- und Spannungsfall
Beide Aufgaben werden von der Branddirektion Stuttgart wahrgenommen.
Die Landeshauptstadt Stuttgart ist untere Katastrophenschutzbehörde und hat die Wahrnehmung der Aufgaben der Branddirektion übertragen. Die Aufgaben ergeben sich aus dem Landeskatastrophenschutzgesetz (LKatSG) und sind
Entsprechend koordiniert die Branddirektion die Erstellung einer Vielzahl von Einsatz- bzw. Notfallplänen durch die Fachbehörden bzw. erstellt sie selbst (Pandemie¬pläne, Pockenalarmplan, Massenanfall von Verletzten (ManV), Evakuierungspläne, Externe Notfallpläne für Störfallbetriebe, Hochwasserpläne, Jod¬prophylaxe-Pläne, Pläne zur Notwasserversorgung). Ihr liegen aber auch eine Vielzahl von Alarmplänen von großen Betrieben und Einrichtungen vor, wie z. B. Krankenhaus-Alarmpläne, Betriebli¬che Alarm- und Gefahrenabwehrpläne, Alarmpläne von naheliegenden Kernkraftwerken usw.
Zusätzlich werden Katastrophenschutzübungen zur Erprobung der Pläne, zur Übung für die Stäbe und für die Katastrophenschutzkräfte durchgeführt.
Im Katastrophenschutz Stuttgart wirken neben der Feuerwehr als kommunale Einrichtung folgende Hilfsorganisationen mit: Deutsches Rotes Kreuz (DRK), Malteser-Hilfsdienst (MHD), Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH) und die Deutsche-Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG).
Darüber hinaus kann die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) zur Bewältigung von Katastrophen hinzugezogen werden.
Die Katastrophenschutzeinheiten der Hilfsorganisationen und deren Helfer werden vom Land und im Rahmen des erweiterten Katastrophenschutzes vom Bund mit Fahrzeugen und Gerät ausgestattet.
Notfallkrankenwagen (KTW Typ B) beschafft von Bund u. Land
Großraumrettungswagen (GRTW) beschafft vom land zur Fußball WM 2006
Eine Katastrophe liegt vor, wenn ein Geschehen, das Leben oder die Gesundheit zahlreicher Menschen oder Tiere, die Umwelt, erhebliche Sachwerte oder die lebensnotwendige Versorgung der Bevölkerung in so ungewöhnlichem Maße gefährdet oder schädigt, dass es geboten erscheint, ein zu seiner Abwehr und Bekämpfung erforderliches Zusammenwirken von Behörden, Stellen und Organisationen unter die einheitliche Leitung der Katastrophenschutzbehörde zu stellen. In Stuttgart obliegt die Feststellung einer Katastrophe dem Oberbürgermeister.
Mit Auslösen des Katastrophenvoralarms oder Feststellen der Katastrophe werden Verwaltungsstab, Führungsstab und Behördenleitung als Katastrophenschutzleitung bezeichnet. Sie besteht aus dem Oberbürgermeister als Behördenleiter, dem Verwaltungsstab (administrativ-organisatorischer Bereich)…
Die Landeshauptstadt Stuttgart, und hier die Branddirektion, führt im Auftrag des Bundes Aufgaben des Zivilschutzes durch. Die Aufgaben ergeben sich aus dem Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz – ZSKG) und sind
ausreichende Vorhaltung von Lebensmitteln (Lebensmittelgrundvorrat)
Siehe hierzu Broschüre: "Haben Sie für den Notfall vorgesorgt?"
im Inhaltsverzeichnis bei Download bzw. Informationen für Bürger
Für die Unterrichtung und Ausbildung der Bevölkerung z. B. in Erster Hilfe, werden von den Hilfs- und Rettungsdienstorganisationen Kurse angeboten.
Deutsches Rotes Kreuz, Telefon: 07 11 / 28 08 11 62
Die Johanniter, Telefon: 07 11 / 16 18 90 7
Malteser, Telefon: 07 11 / 92 58 21 5
Nach Abbau der Sirenen erfolgt die Warnung der Bevölkerung über Radio- und Fernsehsender bzw. Lautsprecherdurchsagen aus Fahrzeugen. Der Bund erprobt derzeit verschiedene Varianten von „Wecksystemen“ um die Bevölkerung aufzufordern, Radios und Fernseher einzuschalten.
In Stuttgart gibt es 43 öffentliche Schutzbauwerke, die mit Mitteln des Bundes wie¬der hergerichtet wurden. Die Schutzräume zum Schutz der Bevölkerung befinden sich in Tiefbunkern (12), Hochbunkern (11), Stollen (10) und Mehrzweckanlagen (11) und bieten rund 65.000 Personen Platz (Mehrzweckanlagen sind Parkhäuser, Tiefgaragen, Straßentunnel oder S-Bahn-Haltestellen, die im Bedarfsfall, durch das Schließen großer Tore, zu Schutzräumen umgewandelt werden).
Bis 2007 wurden die Schutzbauwerke in Stuttgart von der Branddirektion verwaltet. Jetzt obliegt die Gebäudeverwaltung dem Amt für Liegenschaften und Wohnen.
Wer ein Schutzbauwerk besichtigen möchte, kann sich an den Schutzbauten Stuttgart e.V. wenden, der regelmäßig Führungen in S-Feuerbach durchführt. Nähere Informationen erhalten Sie hier oder unter Telefon 0160 91 01 86 83 (montags bis freitags 17.00 – 20.00 Uhr).
Wie im Bereich des Katastrophenschutzes erfolgt im Zivilschutz eine ständige vorbereitende Planung. Insbesondere im Bereich der Vorsorge- und Sicherstellungsgesetze sind ständige Aktualisierungen erforderlich, z.B. bei der Ernährungsvorsorge/-sicherstellung und der Wassersicherstellung. Weitere Gesetze gibt es für die Bereiche Arbeitssicherstellung, Energiesicherung, Post- und Telekommunikationssicherstellung, Verkehrssicherstellung und Wirtschaftssicherstellung.
Trinkwassernotversorgung - Standorte im Stadtgebiet
Wasserentnahme aus Notbrunnen
Ernährungssicherstellung - Lebensmittelkarten u. Bezugsscheine
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