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Aufgrund der Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums zu Änderung und Weitergeltung der Verwaltungsvorschrift über die Brandverhütungsschau (VwV Brandverhütungsschau) müssen bestimmte bauliche Anlagen besonderer Art oder Nutzung im Abstand von höchstens fünf Jahren begangen werden. Die Kontrollgänge in diesen Sonderbauten sind eine präventive Maßnahme, um Menschen und Tiere vor den Gefahren eines möglichen Brandausbruches zu schützen. In diesem Zusammenhang wird geprüft, ob die in der Baugenehmigung festgeschriebenen Auflagen zur Erfüllung der Schutzziele des Vorbeugenden Brandschutzes eingehalten werden.
In Baden-Württemberg sind die unteren Baurechtsbehörden für die Durchführung von Brandverhütungsschauen zuständig. In der Landeshauptstadt unterstützen die Brandschutzsachverständigen der Abteilung Vorbeugender Brandschutz die zuständige Baurechtsbehörde. Das „Vier-Augen-Prinzip“ stellt sicher, dass neben all den präventiven Maßnahmen auch stets die Belange des abwehrenden Brandschutzes berücksichtigt werden.
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