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Anlage 1 - Antrag auf Anschluss einer Brandmeldeanlage Stand: 03.2023 |
Ausführungsbestimmungen Feuerwehrlaufkarten Stand:07.06.2023 |
Anlage 2 - Kennwort zur vorübergehenden Abmeldung Stand: 10.2022 |
Anlage 3 - Vollmacht des Eigentümers Stand: 10.2022 |
Anlage 4 - FSD-Vereinbarung Stand: 10.2022 |
Anlage 5 - Zwingende Voraussetzung für die Aufschaltung Stand: 10.2022 |
Anlage 6 - Anzeige von Arbeiten an der Übertragungseinrichtung Stand: 10.2022 |
Anlage 7 - Kündigung des Anschlusses der Brandmeldeanlage Stand: 10.2022 |
Anlage 8 - Antrag auf Beibringen eines Feuerwehrschlüssels Stand: 10.2022 |
Technische Anschlussbedingungen Brandmeldeanlagen Feuerwehr Stuttgart Stand: 10.2022 |
Muster Feuerwehrplan 05.2019 |
Einsatzdokumentation Sanitätsdienst |
Die Ausführungsbestimmungen der Branddirektion Stuttgart für “ digitale Objektfunkanlagen” befinden sich aktuell in Überarbeitung. Zur Planung von neuen Objektfunkanlagen für ein erstes Beratungsgespräch, wenden sie sich bitte direkt an folgende E-Mail Adresse: poststelle.37-bma@stuttgart.de
Im weiteren Antragsverfahren oder bei allgemeinen technischen Fragestellungen wenden Sie sich bitte an folgende E-Mail Adresse: poststelle.37-objektfunk@stuttgart.de
Als Grundlage für die Errichtung von Objektfunkanlagen gelten im allgemeinen folgende Richtlinien.
Vorgaben für Planer und Errichter von digitalen BOS |
Ergänzende Hinweise zum Objektfunk |
Konzept Projekt OV Anlage_4 Landesvorgaben Pkt. 3 Anzeigeprozess V1.3 |
Leitfaden_3_3_BDBOS |
Hinweise Außerbetriebnahme Löschanlage |
Ausführungsbestimmungen Löschwasseranlagen und Wandhydranten |
Merkblatt Entrauchungstableau Stand: 2024-04-05 |
Merkblatt Nichtselbständige Löschanlage GaVO 2023-03-20 |
Merkblatt Feuerwehrschließungen Stand: 04.2019 |
Die Ausführungsbestimmungen für Feuerwehraufzüge befinden sich aktuell in Überarbeitung. Zur Planung von neuen Feuerwehraufzügen oder bei Fragen zu bestehenden Anlagen wenden sie sich bitte direkt an folgende E-Mail Adresse: poststelle.37-bma@stuttgart.de
Die Bestellung muss mindestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn bei der Branddirektion eingehen.
Antrag für einen Brandsicherheitswachdienst bei Veranstaltungen |
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