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Jedes Jahr warnen Behörden, Medien und Hilfeleistungsorganisationen vor dem Betreten von zugefrorenen Eisflächen. Diese dürfen nur betreten werden, wenn sie von zuständiger Stelle freigegeben sind.
Trotz aller Warnungen, werden dennoch leider immer wieder nicht frei gegebene Eisflächen von Seen und Flüssen durch einzelne Personen sowie Personengruppen betreten. Manchem ist hier nicht bewusst, dass sein fahrlässiges Handeln beim Einbruch in das Eis schnell in einer lebensbedrohlichen Situation enden kann.
Ein Mensch kann sich in kaltem Wasser nur ca. 3 Minuten über Wasser halten. Jüngstes Beispiel ist ein 29- jähriger Eisläufer bei Ravensburg, dessen Einbruch ins Eis am 15.02.2021 mit dem Tod endete.
Um für Einsätze im Bereich Eisrettung gerüstet zu sein, wurde die dünne Eisschicht des Max-Eyth-Sees an den Tagen vom 15. bis 18. Februar 2021 genutzt, die Eisrettung an der Oberfläche und das Tauchen unter Eis nach versunkenen Personen zu üben. Die Übungen wurden von den Feuerwehrtauchern und Einsatzkräften der Feuerwache 3 Bad Cannstatt durchgeführt.
© Feuerwehr Stuttgart – 2024
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