Feuerwehr Stuttgart

23.02.2012, Ausführungs-bestimmungen Löschwasser-anlagen

Die Abteilung Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz hat neue Ausführungsbestimmungen zu Löschwasseranlagen veröffentlicht. Das Papier soll externe Brandschutzsachverständige und Fachplaner von Löschwasseranlagen bei der Planung, Projektierung und Ausführung von Löschwasseranlagen in der Landeshauptstadt Stuttgart unterstützen. Die Ausführungsbestimmungen konkretisieren anerkannte Regeln der Technik und berücksichtigen darüber hinaus die einsatztaktischen Belange der Feuerwehr Stuttgart.

Für Rückfragen steht Ihnen die Abteilung Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz gerne zur Verfügung.

Landeshauptstadt Stuttgart
Branddirektion
Abteilung Vorbeugender Brandschutz
Ulmer Straße 214
70327 Stuttgart

Telefon: (0711) 216-73401
Telefax: (0711) 216-71409
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