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Am 23.03.2011 beschloss der Verwaltungsausschuss des Gemeinderates den von der Branddirektion erstellten Feuerwehrbedarfsplan durch einen externen Gutachter auf Plausibilität überprüfen zu lassen. Mit diesem Gutachten wurde die Fa. RINKE – als Rechtsnachfolgerin der WIBERA AG – beauftragt.
Die Ergebnisse des Plausibilitätsgutachtens liegen nunmehr vor und wurden am 27.07.2011 im Verwaltungssauschuss den Gemeinderäten präsentiert. Der externe Gutachter bestätigte die Planungen der Branddirektion und testierte eine wirtschaftliche Feuerwehr mit “moderaten” Ansätzen. In den Sitzungen des Verwaltungsausschuss und des Gemeinderates am 27.07.2011 wurde der entsprechenden Beschlussvorlage einstimmig zugestimmt. Mit dieser Zustimmung gilt nunmehr auch der Feuerwehrbedarfsplan als beschlossen. In diesem Zusammenhang sind nunmehr die Beibehaltung der 5 Feuerwachen, der 12-Funktionen-Löschzug und der Funktionsstellenplan durch den Gemeinderat festgelegt worden.
Mit diesen Beschlüssen konnte nunmehr ein mehrjähriges Großprojekt zum Abschluss gebracht werden. Neben dem beschlossenen Feuerwehrbedarfsplan und dem darin dokumentierten Personalbedarf im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst wurde durch den Gutachter auch ein personeller Mehrbedarf im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst in den Fachabteilungen benannt.
© Feuerwehr Stuttgart – 2023
PKW-Brand in einer Garage, S-Feuerbach
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