Stechinsekten

Darf man die Feuerwehr wegen Stechinsekten rufen?

Grundsätzlich darf man immer, wenn man sich von einer Gefahrensituation bedroht fühlt, die Feuerwehr rufen!

Wespen und Hornissen sowie Hummeln und Bienen sind ein wichtiger Bestandteil unserer Natur und erscheinen in den meisten Fällen gefährlicher als sie wirklich sind.

 

Wie verhalte ich mich richtig gegenüber den Insekten?

Nach dem Motto „Tu du mir nichts, tu ich dir nichts“ kann man ohne Probleme mit einem Wespennest im Garten oder auf dem Balkon leben.

Die Tiere stechen nur, wenn sie bedroht werden. Erschütterungen, Manipulationen oder hektische Bewegungen sollten daher vermieden werden.

Bienen ernähren sich von Nektar und Pollen und bestäuben dabei ganz nebenbei eine große Zahl von Pflanzen. Im Gegensatz dazu sind Wespen und Hornissen Insekten-Jäger oder Aasfresser. Einige Arten werden aber auch von unserem Essen und Trinken angelockt.

Versuchen sie daher, im Sommer keine Lebensmittel oder Getränke längere Zeit offen im Freien stehen zu lassen. Vergewissern sie sich beim Trinken aus Gläsern, Flaschen und Dosen, dass sich kein Tier darin befindet!

 

Was mache ich nach einem Stich?

Der anfängliche Schmerz und die lokale Schwellung nach einem Stich sind normale Reaktionen. Sollte der Stachel noch in der Haut stecken, versuchen sie, diesen vorsichtig zu entfernen. Kühlen sie den Stich mit Eiwürfeln oder einem Kühlbeutel.

Ist bei ihnen eine Allergie gegen Insektenstiche bekannt oder kommt es nach einem Stich zu Kreislaufproblemen, Herzrasen, Atemnot oder Ausschlag und Schwellungen am ganzen Körper, rufen Sie sofort den Notruf unter 112!

 

Wann wird die Feuerwehr bei einem Nest aktiv?

Unser Ziel ist es, sie am Telefon oder vor Ort zu beraten und eine Lösung für sie und die Stechinsekten zu finden. Bei Wespennestern an öffentlichen Gebäuden (Bezirksämtern, Schulen, Kindergärten...) wird die Feuerwehr in Stuttgart tätig. Muss im Privatbereich trotz Beratung ein Nest entfernt werden, müssen sie dafür selbst einen Schädlingsbekämpfer mit entsprechender Genehmigung beauftragen.

Als Ausnahme bei den Wespen zählt die Hornisse. Da diese vom Aussterben bedroht ist, darf sie nur bei wichtigen Gründen umgesiedelt und im absoluten Ausnahmefall vernichtet werden. Die Zuständigkeit für Hornissen liegt bei der unteren Naturschutzbehörde (in Stuttgart das Amt für Umweltschutz). Von dieser hat die Feuerwehr Stuttgart eine Ausnahmegenehmigung zur Umsiedlung. Also ist bei diesen Tieren auch die Feuerwehr zuständig.

Wer selbst an einem Nest von Wespen oder gar Hornissen Hand anlegt, riskiert hohe Geldstrafen!

Bei Bienenschwärmen bitten wir sie, sich an einen Imker zu wenden. Dieser freut sich in der Regel über einen Bienenschwarm und fängt diesen gerne ein. Einen Bienenschwarm können sie auch unter https://schwarmrettung.de  melden.

 

Was könnte Sie noch interessieren?

  • Oft stellt sich die Frage der Gefahr durch ein Nest oder einem Schwarm, vor allem bei Allergikern. Wichtig ist, dass Allergiker ihr Notfallset jederzeit bei sich tragen.
  • Da Wespen und Bienen einen großen Flugradius von ungefähr zwei bis drei Kilometern um ihr Nest oder ihr Volk haben, kann nicht jedes Nest oder Volk vernichtet oder umgesiedelt werden.
  • Wespennester werden in der Regel und ein Jahr lang bewohnt und im Folgejahr nicht neu besiedelt.
  • Ein Stich einer Hornisse ist nicht gefährlicher als der einer Wespe.
  • Im Gegensatz zu Bienen verlieren Wespen oder Hornissen beim Stechen ihren Stachel nicht und können daher auch mehrmals hintereinander stechen.
  • Wespen und Hornissen sind wichtig für das biologische Gleichgewicht. Gerade die „lästigen“ Arten (deutsche und gemeine Wespe) können große Völker entwickeln und dadurch auch große Mengen an Ungeziefer verzehren. Oft werden bei einer Vernichtung von Wespennestern auch die völlig harmlosen Arten wie Feldwespen, die nichts vom menschlichen Tisch holen, zerstört.
HORNISSEN UND WESPEN HORNISSEN UND WESPEN
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