Faxnotruf 112

Gehörbehinderung / Notfallfax

Faxnotruf 112 für bei Gehörbehinderung

Speziell für hör- und sprachbehinderte Menschen gestaltete es sich in der Vergangenheit sehr problematisch in Notfällen schnelle Hilfe anzufordern. Die Branddirektion Stuttgart und das Deutsche Rote Kreuz bieten in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Schwerhörigenbund e. V. ab sofort auch dem betroffenen Personenkreis die Möglichkeit, über das Notfallfax Hilfe anzufordern. In Stuttgart muss das Notfallfax an die 112 zur integrierten Leitstelle (ILS) gesendet werden. Das Fax wird durch das Leitstellenpersonal als Notruf erkannt und entsprechend bearbeitet. Nutzen Sie hierfür unbedingt die Notfallfaxvorlage in Ihrer Sprache. Es empfiehlt sich, den Vordruck weitestgehend auszufüllen (Name, Anschrift, etc.) in der Nähe des Faxgerätes aufzuheben und ggf. auch einen Ansprechpartner (z.B. Angehörige oder Nachbarn), der telefonisch verständigt werden kann aufzuführen.Im Notfall müssen Sie dann nur noch die zur Vereinfachung aufgeführten Piktogramme ankreuzen und das Fax absenden. Sehr hilfreich ist auf jeden Fall die Angabe eines Stichwortes oder einer kurzen Beschreibung im Freitextfeld. Dementsprechend können die notwendigen Maßnahmen noch gezielter koordiniert werden. Je nach Notlage und der Beschreibung werden die zuständigen Hilfsdienste oder die Polizei verständigt.
Der Hilferufende erhält zur Bestätigung ein Antwortfax zurück.

Befreiungserklärung

Manchmal kann es für behinderte Menschen durchaus Sinn machen, den Leitstellen von Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienst persönliche Daten zur Speicherung im Einsatzleitrechner der Leitstelle zu übermitteln. Damit ist dann sichergestellt, dass die Einsatzkräfte schon bei der Alarmierung auf eventuell besondere Gesundheitsprobleme oder Behinderungen aufmerksam gemacht und gegebenenfalls weitere Sofortmaßnahmen ergriffen werden können. Die im Einsatzleitrechner eigespeicherten persönlichen Daten unterliegen dem Datenschutz. Sie dürfen von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Leitstellen nicht an Dritte weitergegeben werden.

Hier können Sie sich eine Befreiungserklärung herunterladen.

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