Mitwirkung im Baugenehmigungsverfahren

Mitwirkung im Baugenehmigungsverfahren

Baugenehmigungen werden vom zuständigen Baurechtsamt erteilt. Die Abteilung Vorbeugender Brandschutz wird als sachverständige Behörde im Verfahren beteiligt. Grundlage hierfür bildet die Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums über die brandschutztechnische Prüfung im baurechtlichen Verfahren (VwV Brandschutzprüfung). Sobald der Aufgabenbereich der Feuerwehr berührt wird, muss die zuständige Baurechtsbehörde die Feuerwehr beteiligen.

Die Abteilung Vorbeugender Brandschutz vertritt im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens allerdings nicht nur die Interessen der Feuerwehr. Die Brandschutzsachverständigen der Branddirektion Stuttgart beraten darüber hinaus die untere Baurechtsbehörde zu allen Fragen des baulichen, technischen und organisatorischen Brandschutzes.

Im § 15 der Landesbauordnung Baden-Württemberg sind die gesetzlichen Schutzziele des vorbeugenden Brandschutzes verankert. Bauliche Anlagen müssen demnach so angeordnet und errichtet werden, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind. Bei jedem Bauvorhaben prüfen die Mitarbeiter der Abteilung Vorbeugender Brandschutz, ob die gesetzlichen Schutzziele eingehalten wurden. Dazu werden alle vorgelegten Planunterlagen gesichtet und brandschutztechnisch beurteilt.

Arbeitsgrundlage für den Vorbeugenden Brandschutz bilden die in Baden-Württemberg eingeführten Gesetze, Verordnungen, Richtlinien oder Hinweise. Darüber hinaus berücksichtigen die Brandschutzsachverständigen der Branddirektion auch die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr Stuttgart. Wer kann schließlich besser beurteilen, ob Menschen oder Tiere gerettet werden können, als die örtlich zuständige Feuerwehr? Ebenso verhält es sich bei der Fragestellung, ob wirksam gelöscht werden kann. Um den Bezug zur Praxis nicht zu verlieren, sind Beamtinnen und Beamten der Abteilung Vorbeugender Brandschutz auch im Einsatzdienst tätig. Dies garantiert eine ganzheitliche und realitätsnahe Beurteilung.

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